Hygiene und Desinfektion erfolgt gemäß Hygiene-Verordnung
Desinfektionspflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Hygiene-Verordnung sind Maßnahmen, die sich üblicherweise auf eine Behandlung der Hautoberfläche oder der Hautanhangsgebilde beziehen.
Zur Desinfektion von Haut, Händen, Geräten, Instrumenten und sonstiger Ausstattung werden im Nagelstudio Carisma Mittel und Verfahren verwendet, die als wirksam bewertet wurden (z. B. nach der Liste des Verbandes für angewandte Hygiene).
Der Verband für angewandete Hygiene (» VAH) ist seit vielen Jahren eine bewährte Referenz für geprüfte Produkte zur prophylaktischen Desinfektion und bewertet in Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden Desinfektionsmittel auf ihre Wirkung. Als wirksam getestete Produkte werden in die Liste des » VAH aufgenommen.
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